Aktuelle Auflagen! Wird aktualisiert, wenn es neue Informationen gibt.
Ich zitiere hier die Seiten der Landesregierung zu Fragen hinsichtlich von Bestattungen im Freien.
Wer darf nicht an religiösen Veranstaltungen und Bestattungen teilnehmen?
Grundsätzlich gilt, dass Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, oder die typische Symptome einer Infektion aufweisen, nicht an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen.
Die Daten der Teilnehmenden müssen nach Erreichen der Pandemiestufe 3 erfasst werden. Dies kann beispielsweise durch das Ausfüllen eines Formulars oder das Eintragen in eine Teilnehmerliste erfolgen. Es gelten die Vorgaben von § 6 CoronaVO. Auf den Datenschutz ist zu achten.“
Wir haben im Kreis Göppingen Pandemiestufe 3. Bitte tragt euch in die verlinkte Liste ein. Danke!